§ 2
Arbeitszeit
1. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen 40 Stunden. Die Lage der Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen.
2. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus sowie an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen Arbeit zu leisten. Eine etwaige Über- oder Mehrarbeit ist durch die vereinbarte Vergütung gem. § 3 dieses Vertrages abgegolten. Anspruch auf Mehrarbeits- oder Überstundenzuschläge besteht nicht.
§ 3
Vergütung
1. Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit ein monatliches FestBruttogehalt in Höhe von € xxx. Die Vergütung ist jeweils zum letzten eines Monats fällig und auf ein vom Arbeitnehmer zu benennendes Bankkonto zu überweisen.
2. Soweit der Arbeitgeber über die vertragliche Vergütung gem. Abs. 1 hinaus Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Boni oder sonstige Zuwendungen gewährt, handelt es sich um freiwillige Leistungen aufgrund einer vom Arbeitgeber entsprechend den betriebl ichen Möglichkeiten ausschließlich für das jeweilige Jahr gesondert zu treffenden
Entscheidung. Ein Rechtsanspruch auf dauerhafte Gewährung derartiger über die Vergütung nach Abs. 1 hinausgehender Zuwendungen besteht auch nach mehrmaliger vorbehaltloser Zahlung durch den Arbeitgeber nicht.
3. Lohnabtretungen und Pfändungen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Hvala unapred.
pozz